Nachtrag: 07.04.2014
Sitzung: 07.04.2014 BV5/0039/2014
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1132/2014
Die
Bezirksvertretung genehmigt folgend Dringlichkeitsentscheidung vom 04.04.2014:
„Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat stellt den erhöhten Bedarf für die
Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis
Wilhelm-Sollmann-Straße mit Gesamtkosten von 4.319.455,90 € fest und beauftragt
die Verwaltung mit der Realisierung der Maßnahme.
Der Bereich zwischen HGK-Brücke und der Mollwitzstraße ist hinsichtlich der
Straßenplanung der Bezirksvertretung Nippes vorzustellen.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße in Höhe von 4.309.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.