Die Bezirksvertretung Nippes genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 29.04.2014:

„Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen wir dem Hauptausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in Köln-Niehlfür die Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges, beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und der Grünfläche nördlich der Spechtstraße, die Grundstücke am Finkenplatz und die auf der Westseite der Spechtstraße in Köln-Niehl in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.“

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.