Die Bezirksvertretung
Nippes genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 29.04.2014:
„Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen wir dem Hauptausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Hauptausschuss beschließt
die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in
Köln-Niehl– für die Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen
Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges,
beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und der Grünfläche
nördlich der Spechtstraße, die Grundstücke am Finkenplatz und die auf der
Westseite der Spechtstraße in Köln-Niehl in
der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.