Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 06.05.2014:

„Die Bezirksvertretung Lindenthal, vertreten durch Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NW dem Hauptausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 4. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen vom 18.12.2013 (Amtsblatt der Stadt Köln Nummer 52 vom 20.12.2013).“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Sturch