Im Sinne des § 5 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln verpflichtet Herr Bezirksbürgermeister Homann anschließend alle übrigen Bezirksvertreter und Bezirksvertreterinnen, Ihre Aufgabe als Mitglieder der Bezirksvertretung nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und Ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Köln zu erfüllen.