Beschluss:
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entsendet die Stadt Köln
- Herrn Michael Zimmermann
als Mitglied in den Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG).
Für die Wahl der weiteren Mitglieder liegen 6 Vorschläge vor:
Vorschlag 1 (SPD):
Jörg van Geffen
Jochen Ott
Vorschlag 2 (CDU):
Dr. Jürgen Strahl
Birgitta Nesseler-Komp
Vorschlag 3 (Grüne):
Jörg Frank
Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):
Thomas Hegenbarth
Vorschlag 5 (FDP):
Lino Hammer
Vorschlag 6 (AfD):
Ina Verena Ast
Bei der Wahl werden Stimmen 89 abgegeben, die sich wie folgt verteilen:
Vorschlag 1 (SPD): 28 Stimmen
Vorschlag 2 (CDU): 24 Stimmen
Vorschlag 3 (Grüne): 18 Stimmen
Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde): 10 Stimmen
Vorschlag 5 (FDP): 6 Stimmen
Vorschlag 6 (AfD): 3 Stimmen
Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:
Jörg van Geffen
Jochen Ott
Dr. Jürgen Strahl
Birgitta Nesseler-Komp
Jörg Frank
Thomas Hegenbarth
Lino Hammer
Der Beschluss
lautet demnach wie folgt:
Der Rat schlägt der
Hauptversammlung der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) folgende 8
Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
1.
Michael
Zimmermann
...................................................................
(Gemäß § 113 Abs. 2 GO
NW den Oberbürgermeister bzw. die/den von ihm
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)
2.
Jörg van Geffen
3. Jochen Ott
4. Dr. Jürgen Strahl
5. Birgitta Nesseler-Komp
6. Jörg Frank
7. Thomas Hegenbarth
8. Lino Hammer
Er beauftragt den städtischen
Vertreter in der Hauptversammlung der HGK AG entsprechend zu votieren.
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung der HGK AG aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.