Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entsendet die Stadt Köln

 

- Herrn Michael Zimmermann

 

als Mitglied in den Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG).

 

Für die Wahl der weiteren Mitglieder liegen 6 Vorschläge vor:

 

Vorschlag 1 (SPD):

Jörg van Geffen

Jochen Ott

 

Vorschlag 2 (CDU):

Dr. Jürgen Strahl

Birgitta Nesseler-Komp

 

Vorschlag 3 (Grüne):

Jörg Frank

 

Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):

Thomas Hegenbarth

 

Vorschlag 5 (FDP):

Lino Hammer

 

Vorschlag 6 (AfD):

Ina Verena Ast

 

Bei der Wahl werden Stimmen 89 abgegeben, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1 (SPD):                                                     28 Stimmen

Vorschlag 2 (CDU):                                                    24 Stimmen

Vorschlag 3 (Grüne):                                                  18 Stimmen

Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):              10 Stimmen

Vorschlag 5 (FDP):                                                       6 Stimmen

Vorschlag 6 (AfD):                                                        3 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Jörg van Geffen

Jochen Ott

Dr. Jürgen Strahl

Birgitta Nesseler-Komp

Jörg Frank

Thomas Hegenbarth

Lino Hammer

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

 

Der Rat schlägt der Hauptversammlung der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) folgende 8 Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

1.      Michael Zimmermann

...................................................................

(Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. die/den von ihm

vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

2.      Jörg van Geffen

3.      Jochen Ott

4.      Dr. Jürgen Strahl

5.      Birgitta Nesseler-Komp

6.      Jörg Frank

7.      Thomas Hegenbarth

8.      Lino Hammer

 

Er beauftragt den städtischen Vertreter in der Hauptversammlung der HGK AG entsprechend zu votieren.

 

Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung der HGK AG aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.