Beschluss:
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entsendet die Stadt Köln
- Frau Beigeordnete Ute Berg
als Mitglied in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK).
Für die Wahl der weiteren Mitglieder liegen 6 Vorschläge vor:
Vorschlag 1 (SPD):
Inge Halberstadt-Kausch
Christian Joisten
Frank Schneider
Vorschlag 2 (CDU):
Dr. Helge Schlieben
Gräfin Alexandra von Wengersky
Vorschlag 3 (Grüne):
Dr. Matthias Welpmann
Berivan Aymaz
Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):
Güldane Tokyürek
Vorschlag 5 (FDP):
Jochen Ott
Vorschlag 6 (AfD):
Roger Beckamp
Bei der Wahl werden Stimmen 89 abgegeben, die sich wie folgt verteilen:
Vorschlag 1 (SPD): 28 Stimmen
Vorschlag 2 (CDU): 24 Stimmen
Vorschlag 3 (Grüne): 18 Stimmen
Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde): 10 Stimmen
Vorschlag 5 (FDP): 6 Stimmen
Vorschlag 6 (AfD): 3 Stimmen
Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:
Inge Halberstadt-Kausch
Christian Joisten
Frank Schneider
Dr. Helge Schlieben
Gräfin Alexandra von Wengersky
Dr. Matthias Welpmann
Berivan Aymaz
Güldane Tokyürek
Jochen Ott
Der Beschluss
lautet demnach wie folgt:
Der Rat empfiehlt dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH, folgende 10 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH zu entsenden:
1. Beigeordnete Ute Berg (Gem. §113 Abs 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. einen von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ) |
und |
2. Inge Halberstadt-Kausch |
3. Christian Joisten |
4. Frank Schneider |
5. Dr. Helge Schlieben |
6. Gräfin Alexandra von Wengersky |
7. Dr. Matthias Welpmann |
8. Berivan Aymaz |
9. Güldane Tokyürek |
10. Jochen Ott |
Die Entsendung / Empfehlung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ.
Bei dem Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihm
vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur
Stadt Köln.
Bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.