Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entsendet die Stadt Köln Herrn Beigeordneten Franz-Josef Höing als Mitglied in den Aufsichtsrat der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH.

 

Für die Wahl der weiteren Mitglieder liegen 5 Vorschläge vor:

 

Vorschlag 1 (SPD):

Michael Frenzel

Ralph Sterck

 

Vorschlag 2 (CDU):

Birgit Gordes

Niklas Kienitz

 

Vorschlag 3 (Grüne):

Kirsten Jahn

 

Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):

Alexander Recht

 

Vorschlag 5 (AfD):

Florian Mertens

 

Bei der Wahl werden Stimmen 83 abgegeben, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1 (SPD):                                         28 Stimmen

Vorschlag 2 (CDU):                                        24 Stimmen

Vorschlag 3 (Grüne):                                      18 Stimmen

Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):  10 Stimmen

Vorschlag 5 (AfD):                                            3 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Michael Frenzel

Ralph Sterck

Birgit Gordes

Niklas Kienitz

Kirsten Jahn

Alexander Recht

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat entsendet als Mitglieder in den Aufsichtsrat der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH

 

1.      Beigeordneten Franz-Josef Höing

 

(Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. die/den von ihm

vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

2.      Michael Frenzel

3.      Ralph Sterck

4.      Birgit Gordes

5.      Niklas Kienitz

6.      Kirsten Jahn

7.      Alexander Recht

 

Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.