Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 01.04.2014 beschlossen die
Verwaltung zu beauftragen regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der
Guntherstraße, insbesondere im Endlauf vor der Kreuzung Heidestraße,
durchzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bezirksvertretung Porz gibt einen wertvollen Hinweis auf einen Straßenzug in Köln, auf dem sich nach ihrem Eindruck zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten.
Die Stadt Köln darf nicht an jeder Stelle im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchführen, sondern ist nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) auf sog. Gefahrenstellen beschränkt. Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen oder solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden kann.
Die Guntherstraße ist dem Ordnungs- und Verkehrsdienst als Gefahrenstelle bekannt und wird bei der Einsatzplanung der mobilen Geschwindigkeitskontrollen bereits berücksichtigt.
Im Verlauf der Guntherstraße werden an zwei Messstellen sowohl in Fahrtrichtung Heidestraße, als auch in Fahrtrichtung Nibelungenstraße Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
In Fahrtrichtung Heidestraße wurden in den Kalenderjahren 2013 und 2014 (Stand 30.06.2014) insgesamt 2.817 Fahrzeugen kontrolliert, davon überschritten 371 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. In Fahrtrichtung Nibelungenstraße wurden im selben Zeitraum insgesamt 788 Fahrzeuge kontrolliert, wovon 86 zu schnell unterwegs waren.