Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Mülheim. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Teilaufhebung des Durchführungsplanes 70469/02 für das Gebiet zwischen der Voltastraße, der Eulerstraße, der Waldecker Straße, der Heidelberger Straße und der Cusanusstraße in Köln-Buchforst —Arbeitstitel: Cusanusstraße in Köln-Buchforst— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.