Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.        Der Rat der Stadt Köln beschließt, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes befristet bis zum 31.12.2014 ausgebaute Schulsozialarbeit (neu zugesetzte 93,67 Stellen in städtischer und freier Trägerschaft) gemäß seinem Beschluss vom 18.06.2013 (Vorlagen-Nr. 1041/2013) - ab 01.01.2015 unbefristet fortzuführen.

2.        Die Forderungen nach Landes- und/oder Bundesfinanzierung sind mit Nachdruck fortzusetzen. Die kommunale Finanzierung stellt kein Anerkenntnis einer kommunalen Verpflichtung dar, sondern ist vielmehr der Sicherstellung der Fortführung dringend notwendiger Schulsozialarbeit geschuldet. Bereitgestellte Landes-/Bundesmittel dienen der Kompensation des freiwilligen kommunalen Anteils und senken den Zuschussbedarf für die Schulsozialarbeit entsprechend.

 

3.        Der Rat beschließt, im Kontext der Verstetigung der befristeten Stellen Schulsozialarbeit ab 01.01.2015 auch die 1,0 Stelle A 10 für die dezentrale Personalsachbearbeitung zu entfristen.

 

4.        Der Rat spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass die ab 2015 zur kommunalen Entlastung angekündigten Sofort-Hilfen der Bundesregierung im Fall einer Gewährung zur Refinanzierung der Schulsozialarbeit einzusetzen sind. Sollten 50% dieser Mittel nicht – wie derzeit angekündigt – in vollem Umfange den Kommunen zur freien Verfügung bereitgestellt werden, so dass sie nicht für die Finanzierung der Schulsozialarbeit verwendet werden könnten, sind alternative Finanzierungsvorschläge innerhalb des Haushaltsbudgets 2015 zu unterbreiten.

 

5.        Für den Fall, dass das Land und/oder der Bund die Finanzierung der Schulsozialarbeit ab 01.01.2015 nicht beschließen bzw. keine zeitnahe Entscheidung herbeiführen, beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die für eine Fortführung der Schulsozialarbeit notwendigen Personal- und Sachkosten für städtisches Personal sowie der Transferaufwendungen für die Beschäftigung von Schulsozialarbeitern und –arbeiterinnen durch freie Träger in Höhe von insgesamt 5.781.658 € p. a. ab 01.01.2015 aus kommunalen Mitteln finanziert werden. Die entsprechenden Veranschlagungen sind im Hpl 2015 ff vorzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.