Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 69449/03 eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 2;

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 69449/03 für das Gebiet zwischen Alemannen­straße und Reitweg im Westen, Deutz-Kalker Straße und Gießener Straße im Norden, An der Pulvermühle und Eisenbahntrasse im Osten und Auffahrt Severinsbrücke im Süden –Arbeitstitel: Deutzer Ring in Köln-Deutz und -Humboldt/Gremberg, 2. Änderung– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.