Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan 67490/08 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet der Grundstücke beidseits des Niehler Kirchweges zwischen Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges, beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und Finkenplatz und die Grundstücke an der südlichen und östlichen Seite des Finkenplatzes in Köln-Niehl —Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in Köln-Niehl— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.