Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Aufhebung des Fluchtlinienplanes1033 für eine circa 77 m breite und circa 550 m lange Fläche, westlich einer eingleisigen Bahntrasse (Anbindung an die Bayer-Werke) und östlich der Egonstraße zwischen der Nordgrenze des Friedhofs am Stammheimer Ring und der Südgrenze des Grundstücks Egonstraße 150 in Köln-Stammheim/-Flittard —Arbeitstitel: Egonstraße in Köln-Stammheim/-Flittard— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)  —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.Einstimmig zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.