Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:

Gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW nehmen wir die Umbuchung im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000,00 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1042, Straßen um Opernhaus, Umgestaltung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt