Beschluss:

1.      Nach Zurückweisung der einzelnen Wahleinsprüche gegen die Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 25. Mai 2014 mit den Entscheidungen zu

 

Vorlagen-Nr.: 1982/2014

Vorlagen-Nr.: 1997/2014

Vorlagen-Nr.: 1998/2014

Vorlagen-Nr.: 1999/2014

Vorlagen-Nr.: 2016/2014

Vorlagen-Nr.: 2017/2014

Vorlagen-Nr.: 2018/2014

Vorlagen-Nr.: 2020/2014

 

wird gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) in Verbindung mit § 46a Kommunalwahlgesetz NRW festgestellt, dass keiner der unter § 40 Absatz 1 Buchstabe a) - c) Kommunalwahlgesetz NRW genannten Fälle vorliegt.

 

2.      Die Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen in Köln am 25. Mai 2014 wird mit den in der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln, Ausgabe vom 4. Juli 2014, Nr. 271 und Nr. 272, festgestellten Wahlergebnissen für gültig erklärt.

3.      Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates keine Einsprüche eingelegt wurden.

4.      Die Wahl des Integrationsrates in Köln am 25. Mai 2014 wird mit dem in der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln, Ausgabe vom 4. Juli 2014, Nr. 273, festgestellten Wahlergebnis für gültig erklärt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, von Herrn Zimmermann (Gruppe Deine Freunde) und der Gruppe pro Köln zurückgestellt