Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich empfohlen.

 

Ja:                   9 Stimmen                  CDU, Frau Bastian( FDP), Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)

Nein:                6 Stimmen                  SPD

Enth.:               2 Stimmen                  Grüne