Die
gemäß Anlage 1 aufgeführten Vereine sind im Register des Amtsgerichts Köln
gelöscht.
Ein
formaler Widerruf gemäß § 25 Absatz 4 AG KJHG NW der Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe entfällt, da die Körperschaften nicht mehr bestehen.
Die
Löschung des in Anlage 1 zuletzt genannten Trägers „Natur bewegt Dich gGmbH“
ergibt sich aufgrund der Verlegung des Gesellschaftssitzes von Köln nach
Simmerath. Das zuständige Jugendamt der Städteregion Aachen hat die Anerkennung
gemäß § 75 SGB VIII vom Jugendhilfeausschuss Köln übernommen.
Die
Anerkennungen nach § 75 SGB VIII der gemäß Anlage 2 aufgeführten Vereine hat
der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2014 nach § 25 Absatz 4 AG
KJHG widerrufen.
Die in
den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vereine wurden in dem von der Jugendverwaltung
geführten Trägerverzeichnis gelöscht.
Das
aktualisierte Trägerverzeichnis ist als Anlage 3 beigefügt.
gez. Carolin Krause