Das von der Jugendverwaltung geführte Verzeichnis der vom Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wurde aktualisiert.

 

Die gemäß Anlage 1 aufgeführten Vereine sind im Register des Amtsgerichts Köln gelöscht.

Ein formaler Widerruf gemäß § 25 Absatz 4 AG KJHG NW der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe entfällt, da die Körperschaften nicht mehr bestehen.

Die Löschung des in Anlage 1 zuletzt genannten Trägers „Natur bewegt Dich gGmbH“ ergibt sich aufgrund der Verlegung des Gesellschaftssitzes von Köln nach Simmerath. Das zuständige Jugendamt der Städteregion Aachen hat die Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII vom Jugendhilfeausschuss Köln übernommen.

 

Die Anerkennungen nach § 75 SGB VIII der gemäß Anlage 2 aufgeführten Vereine hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2014 nach § 25 Absatz 4 AG KJHG widerrufen.

 

Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vereine wurden in dem von der Jugendverwaltung geführten Trägerverzeichnis gelöscht.

Das aktualisierte Trägerverzeichnis ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

gez. Carolin Krause