Sitzung: 30.10.2014 BV8/0003/2014
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 09.10.2014 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2083/2014
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.