Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig.VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln für das Wirtschaftsjahr 2014/2015 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.