Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den
Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und den Rat zu
beschließen, bei der anstehenden Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses
im Nachgang zum Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 18.09.2014, TOP 8.2.2
(Vorlagen-Nr. 2299/2014), den Hüttenweg in Köln-Neubrück neu mit aufzunehmen und
mit der Reinigung die AWB zu beauftragen.
Sollte eine Aufnahme ins
Straßenreinigungsverzeichnis für das Jahr 2015 nicht mehr möglich sein, ist für
die Reinigung des Hüttenwegs eine vertragliche Reinigungsvereinbarung zu
schließen, die den Zeitraum bis zum Jahr 2016 überbrückt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.