Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und den Rat zu beschließen, bei der anstehenden Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses im Nachgang zum Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 18.09.2014, TOP 8.2.2 (Vorlagen-Nr. 2299/2014), den Hüttenweg in Köln-Neubrück neu mit aufzunehmen und mit der Reinigung die AWB zu beauftragen.

 

Sollte eine Aufnahme ins Straßenreinigungsverzeichnis für das Jahr 2015 nicht mehr möglich sein, ist für die Reinigung des Hüttenwegs eine vertragliche Reinigungsvereinbarung zu schließen, die den Zeitraum bis zum Jahr 2016 überbrückt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.