Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln

 

-          nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2015 (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

-          stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU Fraktion  – zugestimmt