Sitzung: 06.11.2014 STA/0003/2014
Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Nippes. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2829/2014
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB für das Gebiet östlich der Neusser Straße, nördlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1564 und 1566, westlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 910 und 1159 und südlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1549 und1340 in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: Neusser Straße 774 in Köln-Weidenpesch— aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandelsnutzungen für zentrenrelevante Sortimente auszuschließen.
Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung
Nippes ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.