Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Nippes. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB für das Gebiet östlich der Neusser Straße, nördlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1564 und 1566, westlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 910 und 1159 und südlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1549 und1340 in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: Neusser Straße 774 in Köln-Weidenpesch— aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandelsnutzungen für zentrenrelevante Sortimente auszuschließen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Nippes ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.