Unter Hinweis
auf Seite 9 und 10 der Maßnahmenempfehlungen der Experten bittet RM Breite die
Verwaltung um Information, warum in diesem Zusammenhang auf die 0,5 Stelle
„Referent der Sportstadt Köln e.V.“ hingewiesen wird. In einem Artikel in der
Zeitschrift „KölnSport“ wird die Mitarbeiterin vorgestellt, verbunden mit der
Aussage, dass seitens der Verwaltung geplant sei, die Stelle auf Vollzeit
aufzustocken. Des Weiteren weist RM Breite darauf hin, dass die Aktualisierung
der Internetseite nach wie vor nicht erfolgt ist. Frau Dr. Klein erklärt, dass
die Verwaltung keinen Einfluss auf die Empfehlungen der Expertinnen und
Experten hat und die Ausführungen zu der Stelle nicht von der Verwaltung
eingebracht wurden. Der Verwaltung liegt kein Antrag auf Erhöhung auf eine
Vollzeitstelle vor. Entsprechende Zusagen könnte die Verwaltung auch nicht
machen. Die Frage, wie es in Sachen Sportstadt Köln e.V. weitergeht, wird
entscheidend davon abhängen, welche positiven Effekte sich im Zusammenhang mit
der Personalressource ergeben. Die Akquise von Drittmitteln ist bis dato
sicherlich nicht zufriedenstellend. RM Kron erläutert, dass die Mitarbeiterin
an der Aktualisierung der Internetseite und der Erstellung eines Konzeptpapiers
arbeitet. Es ist vereinbart, dass dieses Konzeptpapier nach Fertigstellung im
Sportausschuss von Sportstadt Köln e.V. präsentiert wird. Entsprechend einer
Nachfrage von RM van Benthem bestätigt Frau Dr. Klein, dass in den nächsten
vier bis fünf Monaten keine Verwaltungsvorlage zur Aufstockung der Stelle eingebracht wird. RM van
Benthem kritisiert auch, dass der letzte Eintrag im Internet aus dem Jahr 2012
stammt.
Beschluss:
Der Fachausschuss bezieht sich auf die in
seinem Zuständigkeitsbereich aufgelisteten Maßnahmenempfehlungen im
‚Interkulturellen Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen der Expertengruppen
und des Integrationsrates‘ und nimmt die entsprechenden Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1.
alle
Maßnahmenempfehlungen, die mit hoher und mittlerer Priorität beurteilt wurden und
für die keine Zuweisung zusätzlicher Mittel erforderlich ist (s. Anlage 1,
Maßnahmen zu A), kurzfristig umzusetzen bzw. bereits begonnene Maßnahmen
fortzusetzen und hierüber dem Fachausschuss und dem Integrationsrat bis Ende
2015 zu berichten,
2.
die von
der Verwaltung mit hoch priorisierten Maßnahmenvorschläge, die zusätzlicher
Ressourcen bedürfen (s. Anlage 2, Maßnahmen zu B), zur abschließenden
Beschlussfassung dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 vorzulegen,
3.
die
Maßnahmenempfehlungen, die nicht als erforderlich beurteilt werden bzw. eine
mittlere oder geringe Priorität haben (s. Anlage 3, Maßnahmen zu C) nicht
umzusetzen.
Alternative:
Die Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen zu A
(Anlage 1) wird nicht fortgesetzt.
Für die Maßnahmenempfehlungen zu B (Anlage 2)
werden keine Ratsvorlagen erstellt.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt