Unter Hinweis auf Seite 9 und 10 der Maßnahmenempfehlungen der Experten bittet RM Breite die Verwaltung um Information, warum in diesem Zusammenhang auf die 0,5 Stelle „Referent der Sportstadt Köln e.V.“ hingewiesen wird. In einem Artikel in der Zeitschrift „KölnSport“ wird die Mitarbeiterin vorgestellt, verbunden mit der Aussage, dass seitens der Verwaltung geplant sei, die Stelle auf Vollzeit aufzustocken. Des Weiteren weist RM Breite darauf hin, dass die Aktualisierung der Internetseite nach wie vor nicht erfolgt ist. Frau Dr. Klein erklärt, dass die Verwaltung keinen Einfluss auf die Empfehlungen der Expertinnen und Experten hat und die Ausführungen zu der Stelle nicht von der Verwaltung eingebracht wurden. Der Verwaltung liegt kein Antrag auf Erhöhung auf eine Vollzeitstelle vor. Entsprechende Zusagen könnte die Verwaltung auch nicht machen. Die Frage, wie es in Sachen Sportstadt Köln e.V. weitergeht, wird entscheidend davon abhängen, welche positiven Effekte sich im Zusammenhang mit der Personalressource ergeben. Die Akquise von Drittmitteln ist bis dato sicherlich nicht zufriedenstellend. RM Kron erläutert, dass die Mitarbeiterin an der Aktualisierung der Internetseite und der Erstellung eines Konzeptpapiers arbeitet. Es ist vereinbart, dass dieses Konzeptpapier nach Fertigstellung im Sportausschuss von Sportstadt Köln e.V. präsentiert wird. Entsprechend einer Nachfrage von RM van Benthem bestätigt Frau Dr. Klein, dass in den nächsten vier bis fünf Monaten keine Verwaltungsvorlage zur Aufstockung der Stelle eingebracht wird. RM van Benthem kritisiert auch, dass der letzte Eintrag im Internet aus dem Jahr 2012 stammt.

Beschluss:

Der Fachausschuss bezieht sich auf die in seinem Zuständigkeitsbereich aufgelisteten Maßnahmenempfehlungen im ‚Interkulturellen Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen der Expertengruppen und des Integrationsrates‘ und nimmt die entsprechenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.        alle Maßnahmenempfehlungen, die mit hoher und mittlerer Priorität beurteilt wurden und für die keine Zuweisung zusätzlicher Mittel erforderlich ist (s. Anlage 1, Maßnahmen zu A), kurzfristig umzusetzen bzw. bereits begonnene Maßnahmen fortzusetzen und hierüber dem Fachausschuss und dem Integrationsrat bis Ende 2015 zu berichten,

2.        die von der Verwaltung mit hoch priorisierten Maßnahmenvorschläge, die zusätzlicher Ressourcen bedürfen (s. Anlage 2, Maßnahmen zu B), zur abschließenden Beschlussfassung dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 vorzulegen,

3.        die Maßnahmenempfehlungen, die nicht als erforderlich beurteilt werden bzw. eine mittlere oder geringe Priorität haben (s. Anlage 3, Maßnahmen zu C) nicht umzusetzen.

Alternative:

Die Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen zu A (Anlage 1) wird nicht fortgesetzt.

Für die Maßnahmenempfehlungen zu B (Anlage 2) werden keine Ratsvorlagen erstellt.


Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt