Beschluss:

Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2014 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2014 erforderlich ist, wird auf EUR 118,51 Mio. festgesetzt.

 

Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2014 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 18,8 Mio. ermächtigt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf EUR 100,0 Mio. festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion.