Beschluss:
Der Rat beschließt
1. zur Finanzierung der Beschaffung von Regalwagen eine überplanmäßige investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2014 gem. § 83 GO NRW in Höhe von 115.000 € im Teilfinanzplan 0106 –Zentrale Dienstleistungen in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0106-0-0001 – Beschaffung beweglichen Anlagevermögens.
Die Deckung erfolgt durch investive Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100 – Kraftfahrzeuge in Höhe von 115.000 €.
2.
die Verwaltung zu ermächtigen, das notwendige
Vergabeverfahren einzuleiten.
Auf die Erteilung eines Vergabevorbehalts wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.