Beschluss gemäß Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 06.11.2014:
Der Rat beschließt
1. über
die zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 2;
2. gemäß § 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 05.03.2012 (Amtsblatt Nummer 15 der Stadt Köln vom 12.03.2012, Nummer 208) anstelle des Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63451/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage 6 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, im Verhandlungswege auf den Investor einzuwirken, öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kindertagesstätte in dem Plangebiet zu integrieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.