Nachtrag: 27.10.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen (Sportpauschale), Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 Hj. 2014 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den ASV Köln e.V. zur Sanierung der Sporthalle inklusive Tribünen, Sportboden, Beleuchtung und Lüftungsanlage.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt