Nachtrag: 27.10.2014
Sitzung: 10.11.2014 FA/0002/2014
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2947/2014
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen (Sportpauschale), Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 Hj. 2014 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den ASV Köln e.V. zur Sanierung der Sporthalle inklusive Tribünen, Sportboden, Beleuchtung und Lüftungsanlage.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt