Nachtrag: 28.10.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      In Abänderung seines Beschlusses vom 08.04.2014 (Top. 4.6 Ziff. 2) beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Gesamtschule Heliosgelände bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände an der Overbeckstraße und der Borsigstraße (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19) gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW. Nach dem Umzug werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.

 

2.      Der Rat der Stadt Köln beschließt die auslaufende Schließung der Hauptschule Rochusstraße gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG zum 31.07.2017.

 

3.      Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.