Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 1 (Erläuterungen) und Anlage 1a (Zahlen) beigefügten Wirtschaftsplan 2015 gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.