Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Umsetzung des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) in Köln zu prüfen und dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen. Darin sollen insbesondere Vorschläge für die Privilegierung von Parkraum, die Befreiung von Parkgebühren und die Förderung von Ladestationen auf öffentlichem und privatem Grund aufgenommen werden. Die Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen (z. B. Busspuren) soll nur vorgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, dass hierdurch die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs beeinträchtigt werden. Zudem ist zu prüfen, ob die Bevorrechtigungen auf rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und solche, die über eine mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzelle verfügen, begrenzt werden können, um Emissionen vor Ort (z. B. in der Umweltzone) auszuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln - abgelehnt.

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Anmerkung:

 

Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes übernimmt im Anschluss die Sitzungsleitung.