Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu entscheiden:

 

„Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Nördlich Erlenhofstraße in Köln-Niehl– für das Gebiet östlich der Sebastian­straße, nördlich der Erlenhofstraße, westlich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3367 und südlich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3093 in Köln-Niehl in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.“

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen Pro Köln beschlossen.