Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu
entscheiden:
„Der Rat beschließt die
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Niehl –Arbeitstitel: Nördlich Erlenhofstraße in Köln-Niehl– für das Gebiet
östlich der
Sebastianstraße, nördlich der Erlenhofstraße, westlich des Grundstücks mit der
Flurstücksnummer 3367 und südlich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3093
in Köln-Niehl in der zu diesem Beschluss
als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Pro Köln beschlossen.