Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 11.11.2014:

 

„Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen wir dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet des unbeplanten Innenbereiches beidseitig der Rhöndorfer Straße zwischen Weißhausstraße beziehungsweise Pohligstraße im Norden der Bahnstrecke Eifeltor - Köln-Hauptbahnhof im Osten, dem Gottesweg und den nördlichen Grenzen der Grundstücke Gottesweg 92 bis 100 im Süden und den östlichen Grenzen der Grundstücke Weißhausstraße 7, Düstemichstraße 1 und 3 sowie Linzer Straße 21 bis 55, im Westen in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Rhöndorfer Straße in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandel auszuschließen.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Fiedler