Nachtrag: 13.11.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Die FDP in der Bezirksvertretung Porz stellte am 03.11.2014 folgenden Antrag (AN/1540/2014) zur Sitzung der Bezirksvertretung am 20.11.2014:

 

Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Prüfung über die Aufnahme der Siebengebirgsallee in den Winterdienst der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) in Porz-Wahn.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Nach der Straßenreinigungssatzung (StrReinS) der Stadt Köln unterliegen Fahrbahn- und Gehwegreinigung der Siebengebirgsallee den Anliegern. Nach § 2 Abs. 2 der StrReinS ist den Anliegern in solchen Fällen auch die Winterwartung übertagen.

Der Umfang des Winterdienstes auf der Fahrbahn beschränkt sich für die Anlieger nach § 5 Abs. 2 StrReinS allerdings auf gefährliche Stellen.

Die AWB führen Winterdienst nur auf Fahrbahnen der Straßen durch, für deren Reinigung sie auch zuständig sind. Gehwege obliegen immer der Winterdienstpflicht der Anlieger.

 

Die beantragte Prüfung ist damit abgeschlossen, eine Übertragung des Winterdienstes auf die AWB ist nicht möglich.

Selbst wenn zur nächsten Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2016 (für 2015 ist es zu spät) die Reinigungspflicht für die Fahrbahn auf die AWB übertragen würde, wäre, wegen der nachrangigen Priorität der Straße, je nach Stärke der winterlichen Beeinträchtigungen, ein zeitnaher Winterdienst nicht gewährleistet.