Beschluss:
Die BV 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67468/03 mit
gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 206 und 207 der Flur 38 der
Gemarkung Köln in Köln-Neustadt/Nord –Arbeitstitel: Konrad-Adenauer-Ufer/Wörthstraße
34 in Köln-Neustadt/Nord– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als
Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.