Beschluss:

 

Die BV 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67468/03 mit gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 206 und 207 der Flur 38 der Gemarkung Köln in Köln-Neu­stadt/Nord –Arbeitstitel: Konrad-Adenauer-Ufer/Wörth­straße 34 in Köln-Neustadt/Nord– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.