Beschluss gemäß
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses aus seiner Sitzung am 09.12.2014:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen und Anpassungen in der
Kindertagespflege ab dem 01.01.2015 nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
aus der Sitzung vom 09.12.2014 wie folgt:
1.
Ratsbeschlüsse vom 01.10.2013 und 08.04.2014
Die Ratsbeschlüsse zur Förderung in Kindertagespflege
nach § 23 SGB VIII vom 01.10.2013; Vorlage Nr. 2600/2013 und vom 08.04.2014
Vorlagen Nr.: 0178/2014 werden fortgeschrieben und mit einer neuen Befristung
bis zum 31.12.2017 versehen. Die Vereinbarungen zum freiwilligen Verzicht auf
Zuzahlungen entfallen auf Grund der neuen Gesetzeslage. Kinder werden nur an
Tagespflegepersonen vermittelt, die schriftlich erklären, dass sie die
gesetzlichen Vorgaben des § 23 Absatz 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) in der Fassung vom 17.06.2014
beachten. Nur für diese Kinder kann auch eine Förderung erfolgen.
2.
Kindertagespflege in angemieteten Räumen
In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2013 wird
ab dem 01.01.2015 die Förderung von Tagespflegepersonen in angemieteten und
nicht kostenfrei zur Verfügung stehenden Räumen, die ausschließlich für
Kindertagespflege genutzt werden, von 5,50 Euro pro Kind und Stunde auf 6,00
Euro pro Kind und Stunde angehoben. Die Anhebung ist vorerst bis zum 31.12.2017
befristet.
3.
Großtagespflege in angemieteten Räumen
Der bestehende Mietzuschuss für bis zu 20 Großtagespflegen wird um 10 Maßnah-men
erweitert. Sollte sich die Interessenslage zur Gründung von Großtagespflegen
durch Fortschreibung der investiven Förderung des Landes / Bundes verändern,
wird ein neuer Ratsbeschluss erwirkt. Für diese Großtagespflegestellen ist die
gleichzeitige Förderung nach Ziffer 2 ausgeschlossen. Die Förderung wird zudem
mit einer Befristung bis zum 31.12.2017 versehen.
4.
Umsetzung einer Vertretungsregelung in
Kindertagespflege:
Ab dem 18.03.2015 - unmittelbar nach
Vorstellung der zwischen Qualitätszirkel und Verwaltung bis dahin
einvernehmlich zu vereinbarenden Lösung in der übernächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses - wird eine verlässliche Vertretungsregelung für
Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen umgesetzt. Die Gesamtsumme für Vertretungen in Ausfallzeiten
pro Jahr wird gedeckelt auf 1,35 Mio. €
in 2015 und 1,376 Mio. € ab 2016). Das entspricht ca. 6% Ausfallreserve für die
Tagespflege, also einer durchschnittlichen Krankheitsquote. Die Maßnahme wird
bis zum 31.12.2017 befristet.
Die Verfahrensweise, wie diese Vertretungen organisiert werden, soll unter
Berücksichtigung des Vertretungs-Dreiklangs (Teamlösungen, Vertretung für die
Großtagespflege und flexibles Modell) unter Beteiligung von Qualitätszirkel und
Verwaltung dem übernächsten Jugendhilfeausschuss mitgeteilt werden. Ziel muss
ein gesichertes, verlässliches Vertretungssystem sein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt