Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gemäß Empfehlung des Jugendhilfeausschusses aus seiner Sitzung am 09.12.2014:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:


Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen und Anpassungen in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2015 nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses aus der Sitzung vom 09.12.2014 wie folgt:

1.      Ratsbeschlüsse vom 01.10.2013 und 08.04.2014

Die Ratsbeschlüsse zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII vom 01.10.2013; Vorlage Nr. 2600/2013 und vom 08.04.2014 Vorlagen Nr.: 0178/2014 werden fortgeschrieben und mit einer neuen Befristung bis zum 31.12.2017 versehen. Die Vereinbarungen zum freiwilligen Verzicht auf Zuzahlungen entfallen auf Grund der neuen Gesetzeslage. Kinder werden nur an Tagespflegepersonen vermittelt, die schriftlich erklären, dass sie die gesetzlichen Vorgaben des § 23 Absatz 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) in der Fassung vom 17.06.2014 beachten. Nur für diese Kinder kann auch eine Förderung erfolgen.

2.      Kindertagespflege in angemieteten Räumen

In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2013 wird ab dem 01.01.2015 die Förderung von Tagespflegepersonen in angemieteten und nicht kostenfrei zur Verfügung stehenden Räumen, die ausschließlich für Kindertagespflege genutzt werden, von 5,50 Euro pro Kind und Stunde auf 6,00 Euro pro Kind und Stunde angehoben. Die Anhebung ist vorerst bis zum 31.12.2017 befristet.

3.      Großtagespflege in angemieteten Räumen
Der bestehende Mietzuschuss für bis zu 20 Großtagespflegen wird um 10 Maßnah-men erweitert. Sollte sich die Interessenslage zur Gründung von Großtagespflegen durch Fortschreibung der investiven Förderung des Landes / Bundes verändern, wird ein neuer Ratsbeschluss erwirkt. Für diese Großtagespflegestellen ist die gleichzeitige Förderung nach Ziffer 2 ausgeschlossen. Die Förderung wird zudem mit einer Befristung bis zum 31.12.2017 versehen.

4.      Umsetzung einer Vertretungsregelung in Kindertagespflege:
Ab dem 18.03.2015 - unmittelbar nach Vorstellung der zwischen Qualitätszirkel und Verwaltung bis dahin einvernehmlich zu vereinbarenden Lösung in der übernächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses - wird eine verlässliche Vertretungsregelung für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen umgesetzt.  Die Gesamtsumme für Vertretungen in Ausfallzeiten pro Jahr wird gedeckelt  auf 1,35 Mio. € in 2015 und 1,376 Mio. € ab 2016). Das entspricht ca. 6% Ausfallreserve für die Tagespflege, also einer durchschnittlichen Krankheitsquote. Die Maßnahme wird bis zum 31.12.2017 befristet. 
Die Verfahrensweise, wie diese Vertretungen organisiert werden, soll unter Berücksichtigung des Vertretungs-Dreiklangs (Teamlösungen, Vertretung für die Großtagespflege und flexibles Modell) unter Beteiligung von Qualitätszirkel und Verwaltung dem übernächsten Jugendhilfeausschuss mitgeteilt werden. Ziel muss ein gesichertes, verlässliches Vertretungssystem sein.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt