Nachtrag: 19.11.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Verkehrssituation am Ensener

Marktplatz, Einmündung Gilgaustraße/Elsterweg zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur

Verbesserung vorzuschlagen oder einzuleiten.

 

Dabei soll unter anderem geprüft werden, ob die Ersetzung des eingeschränkten Halteverbots durch ein evtl. zeitlich begrenztes, mit den Marktbeschickern abgesprochenes, absolutes Halteverbot im Bereich der Ein- und Ausfahrt des Getränkemarktes „Hein“ zur Verbesserung der Situation beitragen kann“.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Örtlichkeit Gilgaustraße/Ecke Elsterweg in Höhe des Ensener Marktplatzes wurde verkehrstechnisch überprüft. Für aus dem Elsterweg bzw. der daneben befindlichen Parkplatzzufahrt ausfahrende Verkehrsteilnehmer ist ein Einfahren auf die Gilgaustraße durch die am gegenüberliegenden Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge erschwert. Ebenfalls ist der Verkehrsfluss auf der Gilgaustraße selbst hierdurch eingeschränkt. Das in Höhe Gilgaustraße 24 für den dortigen Getränkehandel vorhandene, auf 8-13 Uhr begrenzte, eingeschränkte Haltverbot (VZ 286 StVO und VZ 1042-31) ist für die Andienung des Gewerbebetriebes zwingend notwendig.

 

Zur Optimierung der Verkehrssituation wird außerhalb der Zeiten des eingeschränkten Haltverbots ein absolutes Haltverbot von 13-8 Uhr (VZ 283 StVO und VZ 1042-31 StVO) angeordnet.

 

Der Beschluss wird damit als erledigt betrachtet.