Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat
folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs
beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln
2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung, Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bezirksregierung.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im
vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015
sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt
zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen
Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die
einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern
entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der
Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.
4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: die Herren Pavegos und Dr.
Klusemann)