Sitzung: 11.12.2014 SPA/0003/2014
Zusatz: Bereits umgedruckt zur Sitzung 06.11.2014!
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Vorlage: 4143/2013
RM Kron weist auf die Beschlusslage der Bezirksvertretung Nippes hin, ein Lehrschwimmbecken in die Planungen mit aufzunehmen. Hierzu sind ergänzende Fragestellungen aufgetreten, die Gegenstand der Tischvorlage unter TOP 5.2 sind. RM Philippi erläutert die Fragestellungen und schlägt mit Blick auf die Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 15.12.2014 vor, die Vorlagen der TOP’s 6.2, 6.3 und 6.4 ohne Votum in die weitere Beratung zu geben. Frau Dr. Klein erklärt, dass sich die Verwaltung bemühen wird, die Fragestellungen bis zur Sondersitzung am Montag zu beantworten.
In einer intensiven Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, RM Philippi, Frau Dr. Klein, RM Breite, RM Thelen, RM Dr. Gutzeit, Frau Axmann und Herrn Hoffmann wird deutlich, dass zwar die Errichtung einer 2-fach-Turnhalle für die Bedürfnisse des Vereinssports wünschenswert wäre, dies aber in Anbetracht der verfügbaren Grundstücksfläche nicht zu realisieren ist. Inwieweit ein Lehrschwimmbecken sinnvoll ist, wird dann auch von der Beantwortung der Sonderfragen abhängig sein.
Anschließend besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, die Tagesordnungspunkte 6.2, 6.3 und 6.4 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis
einschließlich Entwurfsplanung) zur Errichtung eines 3-zügigen
Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Gelände des ehemaligen
„Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg nach
gesicherter Finanzierung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben.
Die
Gesamtkosten (inklusive Einrichtung) belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung
auf 16.170.000 € (Kostenzusammenstellung siehe Anlage 2). Der Kostenschätzung liegt der Energiestandard aus der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 zugrunde.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die aus dem städt. Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten inkl.
Nebenkosten in Höhe von 1.728.982 € sind frühestens ab Haushaltsjahr 2020 im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen.
Der
Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte
Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte
Abweichungen sind zulässig.
2.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die
Zusetzung einer insgesamt 0,17 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für das
neue Grundschulgebäude. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die
Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister
in der EG 3 TVöD (VIII/VII BAT) für das neue Schulgebäude. Sollte der
Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in
Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen
der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Alternative:
1. Der Rat
der Stadt Köln beschließt den Bau eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach
Sporthalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke
Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg nach gesicherter Finanzierung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben.
Die
Gesamtkosten (inklusiv Einrichtung) belaufen sich nach vorläufiger
Kostenschätzung auf 16.570.000 € (Kostenzusammenstellung siehe Anlage 2). Der Kostenschätzung liegt der
Passivhausstandard zugrunde.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die aus dem städt. Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten inkl.
Nebenkosten in Höhe von 1.765.782 € sind frühestens ab Haushaltsjahr 2020 im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen
Der
Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte
Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte
Abweichungen sind zulässig.
2. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die
Zusetzung einer insgesamt 0,17 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für das
neue Grundschulgebäude. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
3. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2020 die Zusetzung einer 1,0
Stelle Schulhausmeister in der EG 3 TVöD (VIII/VII BAT) für das neue
Schulgebäude. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
Die Kostenschätzung für die
beiden Energiestandard-Alternativen beruht auf einer von der Verwaltung
durchgeführten Machbarkeitsstudie. Eine abschließende Entscheidung, welcher
Energiestandard tatsächlich umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der
Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden
Wirtschaftlichkeitsberechung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen.
Die
Alternative, kein neues Grundschulgebäude an diesem Standort zu errichten ist
nicht gegeben, da dringender Bedarf an zusätzlichen Grundschulplätzen im
Stadtteil Nippes besteht
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen