Zusatz: Bereits umgedruckt zur Sitzung 06.11.2014!

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

RM Kron weist auf die Beschlusslage der Bezirksvertretung Nippes hin, ein Lehrschwimmbecken in die Planungen mit aufzunehmen. Hierzu sind ergänzende Fragestellungen aufgetreten, die Gegenstand der Tischvorlage unter TOP 5.2 sind. RM Philippi erläutert die Fragestellungen und schlägt mit Blick auf die Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 15.12.2014 vor, die Vorlagen der TOP’s 6.2, 6.3 und 6.4 ohne Votum in die weitere Beratung zu geben. Frau Dr. Klein erklärt, dass sich die Verwaltung bemühen wird, die Fragestellungen bis zur Sondersitzung am Montag zu beantworten.

 

In einer intensiven Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, RM Philippi, Frau Dr. Klein, RM Breite, RM Thelen, RM Dr. Gutzeit, Frau Axmann und Herrn Hoffmann wird deutlich, dass zwar die Errichtung einer 2-fach-Turnhalle für die Bedürfnisse des Vereinssports wünschenswert wäre, dies aber in Anbetracht der verfügbaren Grundstücksfläche nicht zu realisieren ist. Inwieweit ein Lehrschwimmbecken sinnvoll ist, wird dann auch von der Beantwortung der Sonderfragen abhängig sein.

 

Anschließend besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, die Tagesordnungspunkte 6.2, 6.3 und 6.4 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

 

Beschluss:

1.        Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Entwurfsplanung) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg nach gesicherter Finanzierung.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.

Die Gesamtkosten (inklusive Einrichtung)  belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 16.170.000 € (Kostenzusammenstellung siehe Anlage 2). Der Kostenschätzung liegt der Energiestandard aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 zugrunde.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städt. Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten inkl. Nebenkosten in Höhe von 1.728.982 € sind frühestens ab Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen.

 

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

2.        Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer insgesamt 0,17 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für das neue Grundschulgebäude. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

3.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer 1,0 Stelle   Schulhausmeister in der EG 3 TVöD (VIII/VII BAT) für das neue Schulgebäude. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

 

Alternative:

 

 

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt den Bau eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg nach gesicherter Finanzierung.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.

 

Die Gesamtkosten (inklusiv Einrichtung) belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 16.570.000 € (Kostenzusammenstellung siehe Anlage 2). Der Kostenschätzung liegt der Passivhausstandard zugrunde.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städt. Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten inkl. Nebenkosten in Höhe von 1.765.782 € sind frühestens ab Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen

 

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

 

2.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer insgesamt 0,17 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für das neue Grundschulgebäude. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020  die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 3 TVöD (VIII/VII BAT) für das neue Schulgebäude. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Die Kostenschätzung für die beiden Energiestandard-Alternativen beruht auf einer von der Verwaltung durchgeführten Machbarkeitsstudie. Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard tatsächlich umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen.

 

Die Alternative, kein neues Grundschulgebäude an diesem Standort zu errichten ist nicht gegeben, da dringender Bedarf an zusätzlichen Grundschulplätzen im Stadtteil Nippes besteht

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen