Beschluss gemäß Empfehlung des Jugendhilfeausschusses aus
seiner Sitzung am 09.12.2014:
Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen und Anpassungen in der
Kindertagespflege ab dem 01.01.2015:
1. Ratsbeschlüsse vom 01.10.2013 und 08.04.2014
Die
Ratsbeschlüsse zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII vom
01.10.2013; Vorlage Nr. 2600/2013 und vom 08.04.2014 Vorlagen Nr.: 0178/2014
werden fortgeschrieben und mit einer neuen Befristung bis zum 31.12.2017
versehen. Die Vereinbarungen zum freiwilligen Verzicht auf Zuzahlungen
entfallen auf Grund der neuen Gesetzeslage. Kinder werden nur an Tagespflegepersonen
vermittelt, die schriftlich erklären, dass sie die gesetzlichen Vorgaben des §
23 Absatz 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz- KiBiz) in der Fassung vom 17.06.2014 beachten. Nur für
diese Kinder kann auch eine Förderung erfolgen.
2. Kindertagespflege in angemieteten Räumen
In
Abänderung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2013 wird ab dem 01.01.2015 die
Förderung von Tagespflegepersonen in angemieteten und nicht kostenfrei zur
Verfügung stehenden Räumen, die ausschließlich für Kindertagespflege genutzt
werden, von 5,50 Euro pro Kind und Stunde auf 6,00 Euro pro Kind und Stunde
angehoben. Die Anhebung ist vorerst bis zum 31.12.2017 befristet.
3. Großtagespflege in angemieteten Räumen
Der
bestehende Mietzuschuss für bis zu 20 Großtagespflegen wird um 10 Maßnahmen
erweitert. Sollte sich die Interessenslage zur Gründung von Großtagespflegen
durch Fortschreibung der investiven Förderung des Landes / Bundes verändern,
wird ein neuer Ratsbeschluss erwirkt. Für diese
Großtagespflegestellen ist die gleichzeitige Förderung nach Ziffer 2
ausgeschlossen. Die Förderung wird zudem mit einer Befristung bis zum
31.12.2017 versehen.
4. Umsetzung einer Vertretungsregelung in
Kindertagespflege
Ab dem 18.03.2014 - unmittelbar nach
Vorstellung der zwischen Qualitätszirkel und Verwaltung bis dahin
einvernehmlich zu vereinbarenden Lösung in der übernächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses - wird eine
verlässliche Vertretungsregelung für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen
umgesetzt. Die Gesamtsumme für
Vertretungen in Ausfallzeiten pro Jahr wird gedeckelt auf 1,35 Mio. € in 2015 und 1,376 Mio. € ab
2016). Das entspricht ca. 6% Ausfallreserve für die Tagespflege, also einer
durchschnittlichen Krankheitsquote.
Die Maßnahme wird bis zum 31.12.2017 befristet.
Die Verfahrensweise, wie diese Vertretungen organisiert werden, soll unter
Berücksichtigung des Vertretungs-Dreiklangs (Teamlösungen, Vertretung für die
Großtagespflege und flexibles Modell) unter Beteiligung von Qualitätszirkel und
Verwaltung dem übernächsten Jugendhilfeausschuss mitgeteilt werden. Ziel muss
ein gesichertes, verlässliches Vertretungssystem sein.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Erfahrungen von Düsseldorf und
Essen, die diesbezüglich bereits erfolgreich tätig sind, einfließen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.