Bezirksbürgermeister Thiele lässt zunächst über die erste Alternative des Beschlussvorschlages abstimmen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit Einzel-Sporthalle auf dem Gelände Thessaloniki-Allee (Vietorstr. / Ecke Wipperfürther Str.), Köln-Kalk nach gesicherter Finanzierung.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.

Die Gesamtkosten (inklusiv Einrichtung) belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 17.461.000 € (Kostenzusammenstellung siehe Anlage 2). Der Kostenschätzung liegt der Passivhausstandard zugrunde.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städt. Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten inkl. Nebenkosten in Höhe von 1.793.530 € sind frühestens ab Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben  zu veranschlagen.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Die Kostenschätzung für die beiden Energiestandard-Alternativen beruht auf einer von der Verwaltung durchgeführten Machbarkeitsstudie. Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard tatsächlich umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

Bezirksbürgermeister Thiele stellt nun den ersten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit Einzel-Sporthalle auf dem Gelände Thessaloniki-Allee (Vietorstr. / Ecke Wipperfürther Str.), Köln-Kalk nach gesicherter Finanzierung.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Die Gesamtkosten (inklusive Einrichtung)  belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 16.590.000 € (Kostenzusammenstellung siehe Anlage 2). Der Kostenschätzung liegt der Energiestandard aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 zugrunde.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städt. Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten inkl. Nebenkosten in Höhe von 1.705.530 € sind frühestens ab Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben  zu veranschlagen.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Kostenschätzung für die beiden Energiestandard-Alternativen beruht auf einer von der Verwaltung durchgeführten Machbarkeitsstudie. Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard tatsächlich umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.