Beschluss:

Der Hauptausschuss stellt fest, dass für die Errichtung eines Grundschulverbundes im Kölner Süden (vgl. Vorlage 2840/2014) gemäß § 83 Schulgesetz NRW (SchulG) der Rat ausschließlich zuständig ist und die Rechte der Bezirksvertretung Rodenkirchen durch einen entsprechenden Beschluss nicht verletzt werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen