Nachtrag: 01.12.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Derzeit befindet sich der zentrale Busbahnhof der Stadt Köln auf dem Breslauer Platz an der Nordostseite des Hauptbahnhofs. Für die städtebauliche Entwicklung der Flächen am Breslauer Platz stellt dieser eine starke Einschränkung dar. Zudem sollen die Verkehre innerhalb der Umweltzone reduziert und nach außerhalb der Umweltzone verlagert werden.

 

Darüber hinaus sind nach Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ein stetig steigendes Fernbus-Linienverkehrsangebot und dessen -nachfrage zu verzeichnen, auf das reagiert werden muss.

 

Mit einem zentralen Fernbusterminal soll verhindert werden, dass sich Busunternehmen für ihre Linienverkehre unkoordiniert verteilte Haltestellen und Abstellplätze im Stadtgebiet suchen. Im Sinne einer aktiven Steuerung ist es Aufgabe der Stadt Köln, einen entsprechenden Standort zu identifizieren und seine Umsetzung rechtlich zu ermöglichen.

 

Eine wesentliche Standortvoraussetzung für die Verlagerung des Fernbusbahnhofs ist eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und eine direkte Anbindung an die Innenstadt.

 

Die Stadt Köln favorisiert einen Standort im Bereich des Flughafens Köln Bonn in Köln-Porz. Neben einem hervorragenden Anschluss an das nationale und internationale Verkehrsnetz gibt es eine Anbindung an den regionalen und überregionalen Schienenverkehr; der Flughafen bietet mit seiner Infrastruktur alles, was auch für einen Fernbusbahnhof erforderlich ist.

 

Als Ergebnis umfangreicher Standortuntersuchungen wurde zunächst eine Fläche im Bereich des Flughafens südlich des Autobahnzubringers als Potenzialflächen für den künftigen Fernbusterminal identifiziert. In diesen Standortbestimmungsprozess war der Flughafen Köln Bonn intensiv eingebunden. Planungsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung dieses Standortes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes, die mit der vorgelegten 199. Änderung (Vorlage 1330/2014) erfolgen sollte.

 

Neuerliche Gespräche zwischen der Stadt Köln und dem Flughafen in der jüngeren Vergangenheit ergaben, dass im Bereich des heutigen Busbahnhofs am Flughafen ausreichend Flächen bestehen, um diesen Standort als Fernbusterminal zu qualifizieren. Dieser Standort des Fernbusterminals wird zwischen der Stadt Köln und dem Flughafen langfristig vertraglich vereinbart und gesichert. Zur Realisierung ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund wird die beabsichtigte 199. Änderung des Flächennutzungsplanes obsolet und nicht weiter verfolgt.