Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2013 folgende überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen

Teilplan 0502 – Leistungen nach dem SGB II –

Teilplanzeile 14 –Bilanzielle Abschreibungen -                                          in Höhe von    541.569,52 €

Teilplanzeile 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen -                                 in Höhe von 4.717.335,86 €

Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen -

Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen -                                               in Höhe von 7.803.121,54 €

Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit -

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -                                               in Höhe von    735.687,40 €

Summe der Mehraufwendungen                                                                             13.797.714,32 €

 

 

Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge

in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - ,
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen -                   in Höhe von 1.451.223,78 €

in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II -
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen -                   in Höhe von 7.191.198,69 €

bzw. zahlungswirksame Wenigeraufwendungen

in Teilplan 0504 – freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen -

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -                                               in Höhe von    800.000,00 €

in Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft -

Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen -                    in Höhe von 4.355.291,85 €

Summe der Mehrerträge und Wenigeraufwendungen                                        13.797.714,32 €

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt