Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt zur
Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2013 folgende
überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen
Teilplan 0502 – Leistungen nach dem SGB II –
Teilplanzeile
14 –Bilanzielle Abschreibungen - in
Höhe von 541.569,52 €
Teilplanzeile
16 - sonstige ordentl. Aufwendungen - in
Höhe von 4.717.335,86 €
Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen -
Teilplanzeile
15 - Transferaufwendungen - in
Höhe von 7.803.121,54 €
Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit -
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von 735.687,40 €
Summe der
Mehraufwendungen 13.797.714,32 €
Die Deckung erfolgt durch
zahlungswirksame Mehrerträge
in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - ,
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 1.451.223,78 €
in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB
II -
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 7.191.198,69 €
bzw. zahlungswirksame Wenigeraufwendungen
in Teilplan 0504 – freiwillige Sozialleistungen und
interkulturelle Hilfen -
Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen - in
Höhe von 800.000,00 €
in Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft -
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen - in Höhe von 4.355.291,85 €
Summe der
Mehrerträge und Wenigeraufwendungen 13.797.714,32 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt