Nachtrag: 08.12.2014

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß mündlichem Änderungsantrag von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde):

 

Punkt 10 des Antrages wird wie folgt geändert:

 

Flüchtlinge werden nicht in Zelten untergebracht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten und gegen die Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) - abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:

 

Krisen und Kriege haben weltweit zu den höchsten Flüchtlingszahlen seit dem 2. Weltkrieg geführt. Immer mehr Menschen suchen derzeit auch Schutz in Köln. Voraussichtlich wird Köln bis 2018 über 9.000 Flüchtlingen aufnehmen. Viele von ihnen werden hier auch ihre neue Heimat finden. Die Verwaltung unternimmt täglich große Kraftanstrengungen, alle Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen und ihre Integration in unsere Gesellschaft zu fördern. Dies ist eine gesellschaftspolitische Daueraufgabe und für die Verwaltung eine Querschnittsaufgabe.

Der Kölner Rat weiß um die schwierige Aufgabe der Verwaltung und unterstützt ihre Bemühungen.

Erste Eckpunkte zur Lösung dieser Aufgabe formulierte der Rat bereits in seiner Sitzung am 11.02.2014. Daran halten wir auch weiter fest.

Die bereits getroffenen Notmaßnahmen wie die Inanspruchnahme von Turnhallen und einem ehemaligen Baumarkt unterstreichen, dass sich die Unterbringungssituation dramatisch verschärft hat.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zu Beginn des Jahres beschlossenen Handlungsempfehlungen wie folgt zu ergänzen:

1.        Der Rat fordert eine vollständige Kostenübernahme der Flüchtlingsunterbringung durch Land und Bund. Der Rat begrüßt die Anstrengungen der Landesregierung die finanziellen und personellen Ressourcen für die Flüchtlingsunterbringung deutlich zu erhöhen. Ein umfangreiches Hilfspaket zur Unterstützung wird mit dem Landeshaushalt verabschiedet werden. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein.
Wir sehen auch den Bund in der Pflicht seinen Beitrag zu leisten. Dafür ist die in der vergangenen Woche zugesagte finanzielle Unterstützung der Bundesregierung ein wichtiger Beitrag. Die Kommunen müssen bei der Bewältigung dieser humanitären Aufgabe aber sehr viel stärker unterstützt werden. Wir fordern weiter statt Pauschalen eine „spitze Abrechnung“ der finanziellen Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung ein.

2.        Der Rat der Stadt Köln fordert  eine Änderung der Zuweisungsregularien. Das Land muss bei der Verteilung von Flüchtlingen berücksichtigen, dass Köln eine wachsende Großstadt ist und daher deutlich knapper werdende Flächen- und Wohnungsressourcen hat, als Städte mit sinkenden Einwohnerzahlen und Wohnungsleerstand. Die Kölner Stadtverwaltung stößt aufgrund des äußerst angespannten Wohnungsmarktes und Flächenknappheit aktuell an ihre Grenzen eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten.

3.        Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 11.02.2014 und bittet die Landesregierung NRW dringend, die bestehende Zuweisungspraxis nach § 15a Flüchtlingsaufnahme-gesetz gerechter zu gestalten. Ziel muss sein, dass auch alle unerlaubt eingereisten Personen, die sich länger in Köln aufhalten, auf die Zuweisungsquote des Landes angerechnet werden. Bei unerlaubt eingereisten Personen, bei denen die Ausreise aus dem Bundesgebiet nicht nachgewiesen werden kann und die nach Köln zurückkehren, soll eine Umkehr der Beweislast gelten, mit der Folge, dass auch diese Personen verteilt bzw. auf die Quote angerechnet werden können. Zudem muss das Verteilungsverfahren dringend beschleunigt werden.

4.        Die Bezirke mit ihren Bürgerämtern und - soweit vorhanden – Sozialraumkoordinatoren sollen die erste Anlaufstelle für die örtlichen Willkommensinitiativen aus der Bürgerschaft sein. Die Verwaltung unterstützt das Projekt „Zentrum für Willkommenskultur“ durch den Flüchtlingsrat und die Freiwilligenagentur. Deren Aufgabe ist es, stadtteilbezogene und stadtweite Willkommensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen Austausch sicherzustellen. Die Verzahnung der vielfältigen Institutionen, die sich den Flüchtlingen annehmen, wie z.B. der Kirche und der Wohlfahrtsverbände, und der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf.
Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur arbeiten mit den Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaftlicher Willkommensinitiativen.
Wir bitten den Oberbürgermeister zu prüfen, inwieweit Bürgeramtsleiterinnen und -leitern die oben beschriebene Aufgabe übertragen werden kann. Für die Willkommensmaßnahmen ist dort ein Unterstützungsbudget bereit zu stellen, das der Vernetzung und Integration von Flüchtlingen und Anwohner dienen soll (z.B. Willkommensfeste, Integration in Sport- und Kulturvereinen). Den Aktiven, die sich bürgerschaftlich engagieren, sollen Fortbildungsangebote sowie Beratung und Unterstützung bei Fragen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

5.             Das Betreuungsnetz aus Sozialarbeitern, in Zusammenarbeit mit Hausmeistern und Sicherheitsfirmen ist so zu organisieren, dass einerseits der Schutz der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften garantiert und andererseits ein friedliches Zusammenleben der Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften untereinander und mit den Nachbarn gewährleistet wird.

Die Hälfte aller Flüchtlinge sind Kinder bzw. Jugendliche, was einer besonderen vorschulischen Bildung und präventiven Jugendhilfe bedarf. Hier sind die bestehenden Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie des interkulturellen Dienstes zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere die Aufnahme in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen, gezielte Angebote zur Elternförderung, zur Sprachförderung sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung.
Zusätzliche Sprachmittler für die medizinische Versorgung und ausreichende Ressourcen für psychotherapeutische und psychologische Maßnahmen sind hierfür wichtige Bausteine. Dabei ist auf die Problemlagen traumatisierter Flüchtlinge ein besonderes Augenmerk zu richten.
Es ist sicherzustellen, dass die vorhandenen Unterstützungs- und Hilfsangebote allen Flüchtlingen bekannt sind. Um auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den jeweiligen Standorten eingehen zu können, sollte der Abruf der vorgeschlagenen Fördermaßnahmen mit einem Höchstmaß an Flexibilität versehen werden.

6.        Es ist zu prüfen, inwieweit Flüchtlingen berufsfördernde Maßnahmen angeboten werden können. So wird einerseits ihre soziale Integration erleichtert, anderseits lassen sich Tätigkeiten identifizieren, die den fachlichen Qualifikationen der Flüchtlinge entsprechen.

7.        Bei der zukünftigen Stadtplanung ist der Einwohnerzuwachs durch Flüchtlinge hinsichtlich Unterbringung und Integration als integraler Bestandteil zu berücksichtigen. Insbesondere beim Stadtentwicklungskonzept Wohnen und der Schulentwicklungsplanung müssen die neuen Herausforderungen Berücksichtigung finden.

8.        Bei der Auswahl weiterer Standorte ist auf eine angemessene sozialräumliche Verteilung innerhalb des Stadtgebietes zu achten. Sozialstruktur sowie die bisherige Verteilungsdichte von Flüchtlingen in den einzelnen Stadtteilen müssen erkennbar berücksichtigt werden.

9.        Der Rat beschloss bereits am 20.07.2004 Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Diese sind weiterhin Zielsetzung des städtischen Handelns. Die aktuellen Entwicklungen erfordern jedoch kurzfristige Maßnahmen, die sich an den Leitlinien nicht in Gänze messen lassen können. Zur Vermeidung von akuter Obdachlosigkeit fordern wir, dass schnellstmöglich alle notwendigen Voraussetzungen für weitere kurzfristige Flüchtlingsunterkünfte geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sind auch Hotelschiffe sowie Immobilien im Kölner Umland, die der Stadt oder einer ihrer Beteiligungen gehören, als mögliche Aufnahmekapazität zu prüfen.

 

10.    Die Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten ist unbedingt zu vermeiden.

11.    Es ist zu klären, inwieweit zur schnellen Realisierung von Flüchtlingseinrichtungen vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und -auflagen angewendet werden können. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit Planungs- und Baubeschlüsse zusammengelegt werden können. Ein möglicher Konflikt mit Denkmalschutzbelangen sollte angesichts der gegenwärtigen Ausnahmesituation interessengerecht gelöst werden.

12.    Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Wohnungsgesellschaften und Immobilienunternehmen kurzfristig Wohnraum für Flüchtlingsfamilien bereitzustellen. Kölner Wohnungswirtschaft, der Haus- und Grundbesitzerverein sowie die Kirchen werden gebeten, ihren Beitrag zu leisten und Wohnungen zur Verfügung zu stellen, die durch das Auszugsmanagement in enger Abstimmung mit den Wohnungseigentümern an Flüchtlingsfamilien vermittelt werden können.
Auch der LVR als überregionaler Immobilienträger sollte sich an den Prüfungen nach leerstehenden, nutzbaren Wohnflächen beteiligen. Darüber hinaus erwarten wir von den kommunalen Unternehmen, dass sie ebenfalls Verantwortung übernehmen. Es müssen weitere Partner und verantwortungsvolle Akteure für diese Aufgabe gewonnen werden. Für dieses gemeinsame Ziel ist auf dem Kölner Wohnungsbauforum zu werben.

13.    Da die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen über längere Zeit eine Aufgabe für die Verwaltung sein wird, soll die Verwaltung dem Rat zu den nächsten Haushaltsplanberatungen darstellen, welche Ressourcen mittelfristig dafür zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten und Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.

 

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Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde vorgezogen und unter dem neuen Punkt 3.1.0 - gemeinsam mit den themengleichen Punkten 3.1.2; 3.1.4; 4.4; 4.5; 4.6; 4.7 und 10.20 – behandelt.