Sitzung: 15.12.2014 KuK/0012/2014
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3838/2014
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden
Beschlusses:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der
haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 auf der
Basis der eingereichten Anträge folgende Betriebskostenzuschüsse:
Theater der Keller 90.000 €
Casamax-Theater 30.000 €
Theater Tiefrot 30.000 €
Deutzer Zentralwerk der schönen Künste/Raum 13 30.000 €
Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 180.000,- € erfolgt durch
folgende finanzneutrale Umschichtungen:
Haushaltsposition |
Sparte |
Ansatz |
Umschichtungs-betrag |
Z an Kinder- und Jugendtheater |
Theater |
124.100,- € |
- 30.000,- € |
Förderung von Theaterproduktionen |
Theater |
188.900,- € |
- 25.000,- € |
Förderung Gastspiel/Abspiel |
Theater |
81.600,- € |
- 80,000,- € |
Liquiditätshilfe |
übergreifend |
42.000,- € |
- 15.000,- € |
Z Deutzer Zentralwerk der schönen Künste* |
übergreifend |
30.000,- € |
- 30.000,- € |
* Anmerkung: die Förderung des zwischen 2012 und 2014
aus spartenübergreifenden Mitteln finanzierte Betriebskostenzuschuss an das
Deutzer Zentralwerk der schönen Künste in Höhe von 30.000,- € wird mit der
Förderung in 2015 aus Theatermitteln verrechnet.
Zur
Sicherstellung der betrieblichen Existenz der Theater wird die Verwaltung
ermächtigt, zwischen der Einbringung des Haushalts 2015 in den Rat, frühestens
jedoch ab dem 01.01.2015, bis zur Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung
gem. § 82 GO, Abschlagszahlungen in maximal linearer Höhe zur jahresbezogenen
Zuschusssumme zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis:
Herr Dr. Wackerhagen nimmt an der Abstimmung nicht teil.