Nachtrag: 16.12.2014
Sitzung: 16.12.2014 Rat/0006/2014
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1766/2014
Beschlüsse:
I. Beschluss
gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.:
§ 25 Ordnungswidrigkeiten,
Unterpunkt 15 wird wie folgt geändert (Änderungen unterstrichen):
„15. entgegen §
13 Abs. 4 sperrige Abfälle vor
19:00 Uhr am Vortag des festgelegten Abholtags zur Abholung bereitstellt.“
Spätestens nach 12 Monaten
berichten Verwaltung und AWB über die Erfahrungen mit der geänderten Regelung.
Der Status quo des Services in Köln zur Abholung und Entsorgung von Sperrmüll
muss auch zukünftig gewährleistet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Beschluss
über die so geänderte Vorlage:
Der Rat beschließt die 4.
Änderung der Abfallsatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 beigefügten
Fassung unter der Maßgabe folgender Änderung:
§ 25 Ordnungswidrigkeiten,
Unterpunkt 15 wird wie folgt geändert (Änderungen unterstrichen):
„15. entgegen §
13 Abs. 4 sperrige Abfälle vor
19:00 Uhr am Vortag des festgelegten Abholtags zur Abholung bereitstellt.“
Spätestens nach 12 Monaten
berichten Verwaltung und AWB über die Erfahrungen mit der geänderten Regelung.
Der Status quo des Services in Köln zur Abholung und Entsorgung von Sperrmüll
muss auch zukünftig gewährleistet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.