Nachtrag: 16.12.2014

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I.      Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.:

 

§ 25 Ordnungswidrigkeiten, Unterpunkt 15 wird wie folgt geändert (Änderungen unterstrichen):

 

„15.   entgegen § 13 Abs. 4 sperrige Abfälle vor 19:00 Uhr am Vortag des festgelegten Abholtags zur Abholung bereitstellt.“

 

Spätestens nach 12 Monaten berichten Verwaltung und AWB über die Erfahrungen mit der geänderten Regelung. Der Status quo des Services in Köln zur Abholung und Entsorgung von Sperrmüll muss auch zukünftig gewährleistet werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II.    Beschluss über die so geänderte Vorlage:

 

Der Rat beschließt die 4. Änderung der Abfallsatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 beigefügten Fassung unter der Maßgabe folgender Änderung:

 

§ 25 Ordnungswidrigkeiten, Unterpunkt 15 wird wie folgt geändert (Änderungen unterstrichen):

 

„15.   entgegen § 13 Abs. 4 sperrige Abfälle vor 19:00 Uhr am Vortag des festgelegten Abholtags zur Abholung bereitstellt.“

 

Spätestens nach 12 Monaten berichten Verwaltung und AWB über die Erfahrungen mit der geänderten Regelung. Der Status quo des Services in Köln zur Abholung und Entsorgung von Sperrmüll muss auch zukünftig gewährleistet werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.