Genehmigung einer DE.
Beschluss:
1. Gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW
nehmen wir das „Grünkonzept Kalkberg“ zur Kenntnis.
2. Gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW
sind wir einverstanden, dass die Verwaltung beauftragt wird,
2.1 der
Fa. Dr. Fink-Stauf GmbH & Co. KG auf der Grundlage von deren
Nachtragsangebot Nr. 21 vom 05.12.2014 „Fußweg und Treppenanlage zum
Aussichtsplateau“ im Rahmen der finalen Tiefbau- und Straßenbauarbeiten den
folgenden Auftrag zu erteilen: Bau einer öffentlich zugänglichen
Aussichtsplattform mit einer 360 Grad Rundumsicht - mit Fußweg und Treppenanlage - im Interesse insbesondere der Bevölkerung von
Buchforst und Kalk-Nord; bis zum voraussichtlichen Betriebsbeginn der
Rettungshubschrauberstation Mitte 2015,
2.2 zusätzliche bauliche Maßnahmen zur
Verkehrssicherung und Bepflanzung der öffentlichen Grünfläche im östlichen
Teilbereich des Kalkbergs (geschätzte Kosten ca. 50.000 €) Kosten umzusetzen,
2.3
für den
Bau der Aussichtsplattform insgesamt Mittel i.H.v. 151.000 € bereitzustellen.
Für die Errichtung der Aussichtsplattform fallen Kosten in Höhe von rund
101.000 € an. Für die Sicherungsmaßnahmen in Form von Zaunanlagen sind etwa
50.000 € zu veranschlagen
Für die Finanzierung dieser Maßnahme sind derzeit keine finanziellen
Mittel veranschlagt. Der Rat beschließt deshalb außerplanmäßig Auszahlungen
i.H.v. 151.000 € im Teilfinanzplan 1301,Öffentliches Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Haushaltsjahr 2015.
Die Deckung in Höhe von 151.000 € erfolgt aus nicht benötigten
Haushaltsermächtigungen des Jahres 2014 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst, die nach 2015 übertragen werden.
Da es sich bei der Herstellung einer Grünfläche um eine Investition im als
Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen handelt, für das keine
Abschreibungen anfallen, sind im Gegenzug im Jahr der Herstellung in gleicher
Höhe konsumtive Aufwendungen im Teilergebnisplan zu verbuchen.
Für die dem Festwert zuzuordnenden Kosten (Vegetation, Zaun und Wege) i.H.v.
ca. 72.500 € werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum
Haushaltsplanentwurf 2015 im Teilergebnisplan 1301, Zeile 16, Sonstige
ordentliche Aufwendungen, zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die ebenfalls im
Veränderungsnachweis zu veranschlagende Deckung für vorgenannte
Mehraufwendungen erfolgt aus dem Budget des Dezernates I.
Abstimmungsergebnis:
Die DE wird einstimmig genehmigt.