Genehmigung einer DE.

Beschluss:

 

1.      Gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW nehmen wir das „Grünkonzept Kalkberg“ zur Kenntnis.

2.      Gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW sind wir einverstanden, dass die Verwaltung beauftragt wird,

2.1   der Fa. Dr. Fink-Stauf GmbH & Co. KG auf der Grundlage von deren Nachtragsangebot Nr. 21 vom 05.12.2014 „Fußweg und Treppenanlage zum Aussichtsplateau“ im Rahmen der finalen Tiefbau- und Straßenbauarbeiten den folgenden Auftrag zu erteilen: Bau einer öffentlich zugänglichen Aussichtsplattform mit einer 360 Grad Rundumsicht -  mit Fußweg und Treppenanlage  - im Interesse insbesondere der Bevölkerung von Buchforst und Kalk-Nord; bis zum voraussichtlichen Betriebsbeginn der Rettungshubschrauberstation Mitte 2015,

2.2   zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Bepflanzung der öffentlichen Grünfläche im östlichen Teilbereich des Kalkbergs (geschätzte Kosten ca. 50.000 €) Kosten umzusetzen,

2.3  für den Bau der Aussichtsplattform insgesamt Mittel i.H.v. 151.000 € bereitzustellen. Für die Errichtung der Aussichtsplattform fallen Kosten in Höhe von rund 101.000 € an. Für die Sicherungsmaßnahmen in Form von Zaunanlagen sind etwa 50.000 € zu veranschlagen

 

Für die Finanzierung dieser Maßnahme sind derzeit keine finanziellen Mittel veranschlagt. Der Rat beschließt deshalb außerplanmäßig Auszahlungen i.H.v. 151.000 € im Teilfinanzplan 1301,Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2015.

Die Deckung in Höhe von 151.000 € erfolgt aus nicht benötigten Haushaltsermächtigungen des Jahres 2014 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, die nach 2015 übertragen werden.

Da es sich bei der Herstellung einer Grünfläche um eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen handelt, für das keine Abschreibungen anfallen, sind im Gegenzug im Jahr der Herstellung in gleicher Höhe konsumtive Aufwendungen im Teilergebnisplan zu verbuchen.
Für die dem Festwert zuzuordnenden Kosten (Vegetation, Zaun und Wege) i.H.v. ca. 72.500 € werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2015 im Teilergebnisplan 1301, Zeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die ebenfalls im Veränderungsnachweis zu veranschlagende Deckung für vorgenannte Mehraufwendungen erfolgt aus dem Budget des Dezernates I.

 


Abstimmungsergebnis:

Die DE wird einstimmig genehmigt.