Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2018. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), aus Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln und der Kooperationspartner Oberbergischer Kreis und Industrie- und Handelskammer zu Köln. Das Kompetenzzentrum wird weiterhin für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden.
In Absprache mit den Kooperationspartnern wird für die
Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt Köln ein Personalkredit über 1,0 Stelle EG14
TVöD, 1,0 Stelle A8 ÜBesG NRW und 0,5 Stelle EG12 TVöD im Rahmen des Projektes
„Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln“ befristet für die vom Rat
beschlossene Dauer der Maßnahme zum Stellenplan 2015 eingerichtet. Um die
Besetzung der Stellen zum 01.07.2015 sicher zu stellen, werden
verwaltungsintern entsprechende PR-Planstellen zur Verfügung gestellt.
Der Aufwand für die Zeit vom 01.07.2015 – 30.06.2018
setzt sich wie folgt zusammen:
Personalkosten Stadt Köln 581.132,93
EUR
Personalkosten Kooperationspartner 223.827,25
EUR
Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit 269.570,00
EUR
Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Erträge:
Landeszuweisung Kompetenzzentrum 957.892,50
EUR
Kostenerstattung der Beteiligten 48.542,18 EUR
Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil
in Höhe von 68.095,50 EUR
Die entsprechenden Aufwendungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 in den Teilplanzeilen 11 (Personalaufwendungen), 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentl. Aufwendungen), die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) und 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) des Teilergebnisplanes 1501 -Wirtschaft und Tourismus- berücksichtigt.
Der am 01.12.2014 vom MGEPA NRW veröffentlichte Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen setzt den 30.01.2015 als Frist für deren rechtsverbindliche Abgabe. Um diese Frist einzuhalten, wird die Interessensbekundung der Stadt Köln von der Verwaltung unter dem Vorbehalt dieses Ratsbeschlusses abgegeben. Die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen werden auch unter der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs.1 GO eingegangen, da ansonsten keine Fortsetzung des Projektes ab 01.07.2015 mit einer Förderung aus Landes- und EU-Mitteln möglich ist und damit auch diese wichtige arbeitspolitische Aufgabe nicht umgesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt