Nachtrag: 21.01.2015
Sitzung: 02.02.2015 BVZ/0004/2015
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3848/2014
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2008 stammenden Verlustes von 3.017.476,41 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt