Nachtrag: 22.01.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates hat die LINKE Köln in der Bezirksvertretung Porz folgende Anfrage gestellt:

 

1.                  Wann ist der Altenplan, bzw. der Sozialbericht der Stadt Köln in Bezug auf die Versorgung älterer Menschen in den unterschiedlichen Wohn-und Betreuungsformen letztmalig fortgeschrieben worden?

 

2.                  Welche sozialplanerischen Vorgaben bzw. bedarfstheoretischen Annahmen liegen der Festsetzung des Bedarfes an Einrichtungen/Angeboten in Porz zugrunde?

 

3.                  Wie stellt sich die Versorgungssituation in Porz getrennt nach

 

a)        fertiggestellten Wohneinheiten (WE), Heimplätzen (HP),

b)        in konkreter  und Planung befindlichen WE und HP für

 

3.1         Altenwohnungen

3.2         Altenwohnheimen

3.3         Altenheimen

3.4         Altenpflegeheimen dar?

 

4.                  Welche Institutionen, Verbände oder Träger sind in Köln, bzw. Porz mit der Schaffung konkreter Angebote für altersgerechtes Wohnen, tätig?

 

5.                  Mit welchen Fördermaßnahmen unterstützt die Verwaltung die Verwirklichung weiterer Angebote an entsprechenden Wohngemeinschaften, z. B. Mehrgenerationshäusern?

 

 

Die Verwaltung antwortet wie folgt:

 

zu 1.:   Der „Plan für ein seniorenfreundliches Köln“ wurde letztmalig 2002 erstellt. Der „Pflegebe-
darfsplan“ von 2000 wurde durch die reine Marktbeobachtung abgelöst.

 

zu 2.:   Quantitative Vorgaben für Einrichtungen/Angebote der Seniorenarbeit bestehen nicht; im Pflegebereich sind sie seit 2003 entfallen. Die Fachplanung im Amt für Soziales und Senioren geht deshalb qualitativ vor: D. h. die Bevölkerungsentwicklung wird differenziert analysiert, selbstverständlich auch auf Bezirksebene. Das Gleiche gilt für die Angebotsseite: Hier findet eine sogenannte Marktbeobachtung statt. Neben der Auswertung von Daten finden Expertengespräche, Abstimmung mit Trägern/Dienstleistern sowie der Seniorenvertretung und anderen Organisationen, die Betroffene vertreten, statt.

Grundsätzlich kommt die Leitlinie „Ambulante Hilfen“ vor „Stationären Hilfen“ zur Anwendung. Außerdem spielt die Seniorenberatung aus Sicht des Amtes für Soziales und Senioren eine zentrale Rolle: Durch die flächendeckende Versorgung mit Seniorenberatung, die sowohl im Bezirksrathaus angesiedelt ist, als auch Hausbesuche macht, versucht die Verwaltung allen Senioren mit Bedarfen den Zugang zu Hilfen zu ermöglichen. Der Erstkontakt kann über das Zentrale Beratungstelefon unter 02 21/2 21-2 50 31 erfolgen. Immer mehr Senioren suchen keine Hilfe, sondern möchten sich engagieren und sich beteiligen. Auch hier bietet die Verwaltung vielfältige Möglichkeiten, z. B. durch die SeniorenNetzwerke, die Vermittlungsstellen für bürgerschaftliches Engagement sowie die Wahl zur Kölner Seniorenvertretung.

 

zu 3.:   Die in der Anfrage gewählten Begrifflichkeiten „Altenwohnungen, Altenwohnheime, Altenheime und Altenpflegeheime“ sind heute so nicht mehr anwendbar. Durch Einführung des SGB XI gibt es nun Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen und vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen. Im Stadtbezirk 7/Porz gibt es mit Stand Juli 2014

 

·       14 Pflegedienste

·       4 Tagespflegeeinrichtungen mit 54 Tagespflegeplätzen

·       1 solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 11 Plätzen

·       13 vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen mit insgesamt 893 Plätzen

 

Darüber hinaus sind der Fachplanung folgende Wohn‑ und Betreuungsangebote bzw. vorpflegerische Angebote im Stadtbezirk 7/Porz bekannt:

 

·       2 ambulante Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige, Stand 05.02.2014

·       4 Altenclubs mit städtischer Förderung, Stand 31.12.2012

·       2 Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund mit städtischer Förderung in 2013

·       3 Seniorenberatungen, Stand 09.2013

·       2 Bürgerzentren

·       12 Demenzangebote (Beratung, Betreuungsgruppe, Fachberatung im Gerontopsychiatrischen Zentrum, Frühe Diagnose und Behandlung, Fachambulanz, Gedächtnissprechstunde, Gesprächskreise, Pflegekurse ,Tagesklinik etc.)

·       5 Seniorennetzwerke

 

zu 4.:   Derzeit sind dem Amt für Wohnungswesen keine Träger oder Verbände bekannt, die im Raum Porz spezifisch öffentlich geförderte „altengerechte“ Wohnungen schaffen wollen.
Es sind jedoch mit Datum 16.12.2014 Förderanträge für 352 öffentlich geförderte Wohneinheiten im Stadtbezirk 7/Porz registriert, 14 davon in Köln-Poll. Diese Neubauprojekte befinden sich zum Teil bereits im Bau.

Öffentlich geförderte Wohnungen werden barrierefrei nach den Richtlinien des Landes gebaut. In den Wohnungen dürfen weder Schwellen, Stufen noch untere Türanschläge vorhanden sein und die Bäder sind mit bodengleichen Duschen ausgestattet, teilweise zusätzlich noch mit einer Badewanne. Hauseingang und Aufzug müssen ebenfalls stufenlos von der Straße aus erreichbar sein. Alle im Bezirk 7 geplanten Wohnungen werden durch Aufzüge erschlossen.

Die WSG Wohnungs- und Siedlungs-GmbH belegt in der Klangsiedlung in Porz-Urbach, insbesondere im Neubau Bachstraße, fast ausschließlich mit dem Personenkreis der über 60jährigen.Dort entsteht auch eine Wohngruppe für demenzerkrankte und pflegebedürftige Menschen.

 

Zu 5.:   Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Neubau barrierefreier Gruppenwohnungen sowie von Pflegewohnplätzen. Das Amt für Wohnungswesen berät hierzu und unterstützt Investoren bei der Umsetzung. Außerdem werden Investoren, Gruppenmitglieder und Interessenten von Mehrgenerationen-Wohnprojekten im Amt für Wohnungswesen informiert über die Möglichkeiten verschiedener Beratungsangebote zum Thema Mehrgenerationenwohnen sowie zu allen Fragen bezüglich der Belegung und des Bezuges öffentlich geförderter Wohnungen.

Im Rahmen des Ratsbeschlusses zum Kooperativen Baulandmodells vom 17.12.2013 sollen künftig bei der Vergabe städtischer Grundstücke Konzepte für neue gemeinschaftliche Wohnformen stärker berücksichtigt werden.